Auffangwannen prüfen nach AwSV und WHG
Übersicht:
Prüfung von Auffangwannen
Auffangwannen sind zentrale Rückhalteeinrichtungen beim Umgang mit wassergefährdenden und gefährlichen Stoffen. Überall dort, wo Gefahrstoffe gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden, muss verhindert werden, dass diese unkontrolliert in Boden oder Gewässer gelangen.
Damit Auffangwannen ihre Schutzfunktion dauerhaft erfüllen, schreibt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Anhang 17 – StawaR (Stahlwannenrichtlinie) regelmäßige Kontrollen und Prüfungen von Auffangwannen vor.
Warum brauch ich Auffangwannen?
Bauformen, Materialien & Rückhaltevolumen
Auffangwannen sind in unterschiedlichen Bauformen und Werkstoffen erhältlich. Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass Rückhaltevolumen und Materialbeständigkeit immer auf Art, Menge und Gefährdungspotenzial der gelagerten Stoffe abzustimmen sind.
Maßgeblich ist immer das Sicherheitsdatenblatt des gelagerten Stoffes sowie die Zulassung der Auffangwanne.
Auffangwannen aus Kunststoff
Grundlegende Eigenschaften:
Menge des Rückhaltevolumens
Das erforderliche Auffangvolumen einer Auffangwanne richtet sich nach der gelagerten Stoffmenge. In der Regel gilt:
In Schutzgebieten, bei offener Lagerung oder großen Lagermengen können abweichende Anforderungen gelten und müssen im Einzelfall zu geprüft werden.
Sie möchten 4 Fässer à 200 Liter lagern = 800 Liter Gesamtmenge
Ergebnis: Die Auffangwanne muss mindestens 200 Liter fassen.
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Dieses Tool dient zur besseren Einschätzung des benötigten Auffangvolumen und stellt keine Beratung oder Empfehlung dar.
Zulassung, Übereinstimmung & Eignungsfeststellung
Auffangwannen unterscheiden sich nicht nur in Material und Bauform, sondern auch hinsichtlich Zulassungen, Normen und Nachweisen.
Serienmäßig gefertigte Auffangwannen
CE-Kennzeichnung
In Serie hergestellte Auffangwannen sind Bauprodukte im Sinne der EU-Bauprodukteverordnung. Hersteller erklären die Konformität und der Fertigungsprozess wird von zertifizierten Stellen überwacht. Dann darf das CE-Kennzeichen angebracht werden.
Ü-Kennzeichnung
In Deutschland wird von der zuständigen Behörde DIBt eine Richtlinie für Stahlwannen – StaWaR – herausgegeben. Hier sind die Voraussetzungen ähnlich. Wenn die Herstellung konform erfolgt, wird das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) angebracht.
Z-Nummer
Dies findet sich auch auf Auffangwannen, die nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) gefertigt werden. Diese werden ebenfalls durch das DIBt erteilt. Am häufigsten trifft dies auf Wannen aus Kunststoff und Wannen in Gefahrstoffcontainern zu.
Eignungsfeststellung im Einzelfall
Wenn keine serienmäßig gefertigte Auffangwanne verfügbar ist, können Alternativen eingesetzt werden. Diese werden nach gleichwertigen Verfahren individuell in Sonderanfertigung hergestellt.
Sie dürfen jedoch erst nach behördlicher Eignungsfeststellung durch einen Sachverständigen verwendet werden.
In der Regel prüft ein Sachverständiger, ob:
Die Dokumentation wird der zuständigen Behörde vorgelegt.
Wann muss geprüft werden?
Es empfiehlt sich, mindestens einmal pro Woche eine Sichtprüfung betriebsintern durch geschultes Personal durchzuführen. Alle 24 Monate muss eine Prüfung durch einen Fachbetrieb nach AwSV erfolgen. Auffangwannen in Sicherheitsschränken müssen mindestens alle sechs Monate von einem Fachbetrieb überprüft werden.
Wöchentlich (Empfehlung):
Alle Auffangwannen im Betrieb
Sichtkontrolle auf Leckagen & Schäden
Unterwiesenes Personal
Was wird bei Auffangwannen geprüft?
Bei der wiederkehrenden Prüfung von Auffangwannen werden einige Parameter überprüft. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und mit passenden Handlungsempfehlungen versehen. Abschließend erhält der Betreiber ein Prüfzertifikat
Prüfparameter
Unser Kontrollservice für Dokumente
Technische Prüfung für Profis
Die Theorie kennen Sie jetzt – wir übernehmen die Praxis.
Das Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV legen die Messlatte hoch, und im Betriebsalltag gerät die Prüfung der Auffangwannen schnell in den Hintergrund. Doch spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung oder im Falle einer Leckage wird das Prüfprotokoll zum wichtigsten Dokument auf Ihrem Schreibtisch.
Wir prüfen Ihre Auffangwanne, damit Sie den Kopf für Ihr Kerngeschäft frei haben. Unser Service endet nicht beim Anschauen: Wir bewerten den Zustand Ihrer Anlagen, identifizieren Mängel, bevor sie zu teuren Schäden werden, und erstellen Ihnen eine lückenlose Dokumentation, die jeder Prüfung standhält.
Wir sind Fachbetrieb nach AwSV
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Fachlich geprüft durch die Fachbetriebsleitung AwSV der ÖKO‑LUBE Deutschland GmbH. Dieser Beitrag wurde nach dem Vier‑Augen‑Prinzip redaktionell geprüft und entspricht dem aktuellen Stand der relevanten Regelwerke; Stand: 03.02.2026.
Methodik – so arbeiten wir
- Rechts- und Quellengrundlage: Aktuelle Gesetze und Verordnungen, primäre Behördenquellen werden bevorzugt.
- Qualitätssicherung: fachliche Redaktion mit Vier‑Augen‑Prinzip; bei Bedarf zusätzlicher Review durch die Fachabteilung.
- Aktualität: fortlaufendes Monitoring von Änderungen und zeitnahe Pflege der Inhalte.
- Transparenz: klare Quellenangaben am Seitenende; praxisorientierte Darstellung
Legal-Disclaimer: Dieser Beitrag dient der Information über unsere Prüfdienstleistung. Die genannten Strafen bei Pflichtverletzungen sind lediglich Beispiele. Der Beitrag entbindet den Betreiber nicht von der Unterweisung seiner Beschäftigten. Er ersetzt ebenso wenig die Risikoanalyse und stellt keine Gefährdungsbeurteilung dar. Maßgeblich sind immer die genannten geltenden Rechtsvorschriften und die Vorgaben der Bundesländer und der zuständigen Behörden. Stand: 03.02.2026
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Änderungsverlauf:
- Erstveröffentlichung: 28.01.2026
- Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
Quellenangaben:
Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe: https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__18.html
TRGS 510: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-510
DIBt-Zulassungen: https://www.dibt.de/de/service/suche-nach-dokumenten
