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Wasserhaushaltsgesetz und AwSV – Grundlagen und Besorgnisgrundsatz

Lesezeit: 7 Minuten

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Was ist das WHG?

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll unsere Gewässer vor schädlichen Einflüssen schützen. Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen strenge Vorgaben einhalten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlage sicher, rechtskonform und effizient bleibt – als zertifizierter Fachbetrieb nach AwSV.

Grundlagen des Gewässerschutzes

Lebensgrundlage Wasser

Der Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen besitzt in Deutschland einen hohen Stellenwert. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und muss nachhaltig genutzt und geschützt werden. Aus diesem Anspruch ergibt sich ein komplexes Regelwerk aus Gesetzen und Verordnungen.

Verordnungen und Gesetze

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet dabei das Fundament. Es wird durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie durch technische Regelwerke wie die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) konkretisiert. 

Wartung ung Prüfungen

Betreiber solcher Anlagen müssen strikte Prüf, Wartungs und Dokumentationspflichten beachten und durchführen.
Diese sollen den Gewässerschutz sicherstellen. Spezialisierte Fachbetriebe nach AwSV gehören zu den wenigen Unternehmen die diese Aufgaben übernehmen können.

Regelwerke im Überblick

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

definiert die Ziele des Gewässerschutzes
legt zentrale Begriffe fest
beschreibt den rechtlichen Rahmen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

konkretisiert die Anforderungen des WHG
regelt die Einstufung in die Wassergefährdungsklassen
legt Prüfungen und Wartungen der Anlagen fest
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Was sind Anlagen im Sinne der AwSV?

Es handelt sich dabei um selbstständige, ortsfeste Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert oder verwendet werden. Zum Beispiel:

Heizöltankanlagen
Biogasanlagen
Rohrleitungen
Betriebstankstellen
Fasslager
Abfüllflächen

In der Praxis werden einzelne Komponenten meist als Gesamtanlage betrachtet.

Pflichten der Betreiber

Risiken bereits vor Inbetriebnahme zu ermitteln
geeignete Teile und Sicherheitseinrichtungen
Mitarbeitende zu unterweisen
die Funktion der Anlage dauerhaft sicherzustellen
Prüfungen und Wartungen durchzuführen
eine vollständige Anlagendokumentation zu führen
Flüssigkeit läuft aus einer AwSV Anlage

WHG Besorgnisgrundsatz 

Wassergefährdende Stoffe können bei der  Freisetzung zu Veränderungen des Gewässerzustandes führen. Daher gilt der  Besorgnisgrundsatz. 

Anlagen müssen wie folgt betrieben werden:

Jegliches Risiko für Gewässer muss sicher ausgeschlossen sein
Anlagen müssen nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben werden
Die Haftung liegt gleichermaßen bei Unternehmen und Privatpersonen.

Technische Regeln wassergefährdender Stoffe

Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe werden durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) erarbeitet. Sie konkretisieren den Stand der Technik für unterschiedliche Anlagentypen und Anwendungsfälle.     

Empfehlungen für den Einstieg in das Thema

DWA A 779 – Allgemeine Anforderungen an Anlagen und Sicherheitseinrichtungen

DWA A 781 – Tank und Betriebstankstellen

DWA A 786 – Dichtflächen: Planung und Ausführung

DWA A 791 – Heizölverbraucheranlagen

Wassergefährdungsklassen (WGK)

Stoffe werden nach ihrem Gefährdungspotenzial in Wassergefährdungsklassen eingestuft.

Darüber hinaus gelten manche Stoffe als allgemein wassergefährdend, ohne einer WGK zugeordnet zu sein.

Die Einstufung eines Stoffes ist im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers angegeben und bildet eine wichtige Grundlage für Betreiberpflichten.

Verschiedene Flüssigkeiten in IBC in einer Lagerhalle werden vom Prüfer untersucht
WGK 1 – schwach wassergefährdend
WGK 2 – deutlich wassergefährdend
WGK 3 – stark wassergefährdend

Gefährdungsstufen der Anlagen

Aus der Kombination von Wassergefährdungsklasse (WGK) und Gesamtmenge des Stoffes

ergibt sich die Gefährdungsstufe der Anlage. Diese wird mit den Buchstaben A, B, C oder D gekennzeichnet, wobei das Gefährdungspotenzial von A nach D steigt.

Die Gefährdungsstufe ist maßgeblich für:

bauliche Anforderungen
Prüfplichten
Auswahl der Sicherheitseinrichtungen
Wartungsinterbvalle

Häufig gestellte Fragen – (FAQ)

Fachlich geprüft durch die Abteilung Fachbetrieb nach AwSV der ÖKO‑LUBE Deutschland GmbH. Dieser Beitrag wurde nach dem Vier‑Augen‑Prinzip redaktionell geprüft und entspricht dem aktuellen Stand der relevanten Regelwerke (WHG, AwSV, TRwS); Stand: 26.01.2026.

Methodik – so arbeiten wir

  • Rechts- und Quellengrundlage: Aktuelle Gesetze und Verordnungen, primäre Behördenquellen werden bevorzugt.
  • Qualitätssicherung: fachliche Redaktion mit Vier‑Augen‑Prinzip; bei Bedarf zusätzlicher Review durch die Fachabteilung.
  • Aktualität: fortlaufendes Monitoring von Änderungen und zeitnahe Pflege der Inhalte.
  • Transparenz: klare Quellenangaben am Seitenende; praxisorientierte Darstellung 

Legal-Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt weder die Selbsteinstufung von Stoffen nach § 4 AwSV, noch die Einordnung in Gefährdungsstufen nach § 39 AwSV. Allein der Betreiber einer Anlage ist verantwortlich für die Wahrnehmung von Anzeigepflichten und Eignungsfeststellungen. Darüber hinaus muss der Betreiber einer Anlage immer die regionalen Anforderungen der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde beachten. Er ersetzt ebenso wenig die Risikoanalyse des Betreibers. Die genannten Beispiele stellen immer nur eine begrenzte Auswahl dar und begründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Haftung: Unsere Haftung bleibt unberührt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dieser Beitrag stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

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