Wasserhaushaltsgesetz und AwSV – Grundlagen und Besorgnisgrundsatz
Übersicht:
Was ist das WHG?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll unsere Gewässer vor schädlichen Einflüssen schützen. Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen strenge Vorgaben einhalten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlage sicher, rechtskonform und effizient bleibt – als zertifizierter Fachbetrieb nach AwSV.
Grundlagen des Gewässerschutzes
Regelwerke im Überblick
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Was sind Anlagen im Sinne der AwSV?
Es handelt sich dabei um selbstständige, ortsfeste Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert oder verwendet werden. Zum Beispiel:
In der Praxis werden einzelne Komponenten meist als Gesamtanlage betrachtet.
Pflichten der Betreiber
WHG Besorgnisgrundsatz
Wassergefährdende Stoffe können bei der Freisetzung zu Veränderungen des Gewässerzustandes führen. Daher gilt der Besorgnisgrundsatz.
Anlagen müssen wie folgt betrieben werden:
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe
Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe werden durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) erarbeitet. Sie konkretisieren den Stand der Technik für unterschiedliche Anlagentypen und Anwendungsfälle.
Empfehlungen für den Einstieg in das Thema
DWA A 779 – Allgemeine Anforderungen an Anlagen und Sicherheitseinrichtungen
DWA A 781 – Tank und Betriebstankstellen
DWA A 786 – Dichtflächen: Planung und Ausführung
DWA A 791 – Heizölverbraucheranlagen
Wassergefährdungsklassen (WGK)
Stoffe werden nach ihrem Gefährdungspotenzial in Wassergefährdungsklassen eingestuft.
Darüber hinaus gelten manche Stoffe als allgemein wassergefährdend, ohne einer WGK zugeordnet zu sein.
Die Einstufung eines Stoffes ist im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers angegeben und bildet eine wichtige Grundlage für Betreiberpflichten.
Gefährdungsstufen der Anlagen
Aus der Kombination von Wassergefährdungsklasse (WGK) und Gesamtmenge des Stoffes
ergibt sich die Gefährdungsstufe der Anlage. Diese wird mit den Buchstaben A, B, C oder D gekennzeichnet, wobei das Gefährdungspotenzial von A nach D steigt.
Die Gefährdungsstufe ist maßgeblich für:
Häufig gestellte Fragen – (FAQ)
Fachlich geprüft durch die Abteilung Fachbetrieb nach AwSV der ÖKO‑LUBE Deutschland GmbH. Dieser Beitrag wurde nach dem Vier‑Augen‑Prinzip redaktionell geprüft und entspricht dem aktuellen Stand der relevanten Regelwerke (WHG, AwSV, TRwS); Stand: 26.01.2026.
Methodik – so arbeiten wir
- Rechts- und Quellengrundlage: Aktuelle Gesetze und Verordnungen, primäre Behördenquellen werden bevorzugt.
- Qualitätssicherung: fachliche Redaktion mit Vier‑Augen‑Prinzip; bei Bedarf zusätzlicher Review durch die Fachabteilung.
- Aktualität: fortlaufendes Monitoring von Änderungen und zeitnahe Pflege der Inhalte.
- Transparenz: klare Quellenangaben am Seitenende; praxisorientierte Darstellung
Legal-Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt weder die Selbsteinstufung von Stoffen nach § 4 AwSV, noch die Einordnung in Gefährdungsstufen nach § 39 AwSV. Allein der Betreiber einer Anlage ist verantwortlich für die Wahrnehmung von Anzeigepflichten und Eignungsfeststellungen. Darüber hinaus muss der Betreiber einer Anlage immer die regionalen Anforderungen der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde beachten. Er ersetzt ebenso wenig die Risikoanalyse des Betreibers. Die genannten Beispiele stellen immer nur eine begrenzte Auswahl dar und begründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Haftung: Unsere Haftung bleibt unberührt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dieser Beitrag stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
Änderungsverlauf:
- Erstveröffentlichung: 19.01.2026
- Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
Quellenangaben:
WHG: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/
AwSV: https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/
DiBT: https://www.dibt.de/de/
AGU-TSO e.V. https://agu-tso.de/
