DGUV Prüfung von Anschlagmitteln, Ketten und Schäkeln
Übersicht:
Prüfung für Anschlagmittel im Überblick
Anschlagmittel werden täglich eingesetzt, um Lasten sicher zu heben, zu bewegen oder zu positionieren. Sie kommen unter anderem auf Baustellen, in Werkstätten, in Industriebetrieben, in der Logistik und im Anlagenbau zum Einsatz.
Die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Betreiberpflichten im Hebezeugbetrieb. Die rechtlichen und technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus § 14 BetrSichV, der TRBS 1201, der TRBS 1203 und der DGUV Regel 109-017.
Wir prüfen insbesondere Anschlagketten, Rundstahlketten, Hebebänder, Rundschlingen, Schäkel und passende Verbindungselemente.
Warum müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Welche Anschlagmittel prüfen wir?
Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Prüfumfang nach DGUV Regel 109-017
Der genaue Prüfumfang hängt vom Anschlagmittel, der Bauart, dem Einsatzbereich, dem Zustand und den Festlegungen in der Gefährdungsbeurteilung ab. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Anschlagmittel sicher weiterverwendet werden kann oder ausgesondert werden muss.
Die Prüfung umfasst insbesondere sichtbare Schäden, Verschleiß, Verformungen, Korrosion, Kennzeichnung, Vollständigkeit und die sichere Verwendbarkeit.
Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, darf das betroffene Anschlagmittel nicht weiterverwendet werden. Vor der Wiederverwendung müssen die Mängel beseitigt sein.
Hebebänder und Rundschlingen
In 5 Schritten zur Prüfung
Mehrere DGUV Prüfungen in einem Termin bündeln
In vielen Betrieben fallen mehrere Prüfungen gleichzeitig oder in ähnlichen Zeiträumen an – beispielsweise für elektrische Betriebsmittel, Leitern, Regale, Tore oder Auffangwannen.
Mit ÖKO-LUBE lassen sich unterschiedliche Prüfleistungen häufig in einem Vor-Ort-Termin kombinieren. Das reduziert Abstimmungsaufwand, spart Zeit und sorgt für eine bessere Übersicht über anstehende Prüftermine.
Senden Sie uns einfach eine kurze Übersicht Ihrer Arbeitsmittel. Wir prüfen für Sie, welche Leistungen sinnvoll zusammengelegt werden können.
