Funktionsprüfung von Leckanzeigegeräten
Übersicht:
Leckanzeigerprüfung im Überblick
Leckanzeiger und Leckageerkennungssysteme überwachen Tanks, Behälter, Rohrleitungen und Rückhalteeinrichtungen auf Undichtigkeiten. Damit Leckagen zuverlässig erkannt und gemeldet werden, müssen die Systeme regelmäßig kontrolliert und nach den jeweils geltenden Vorgaben geprüft werden.
Als Fachbetrieb nach § 62 AwSV führen wir Wartungs- und Funktionsprüfungen an Leckanzeigesystem und Leckwarnsystemen durch. Festgestellte Mängel, ausgeführte Maßnahmen und Prüfergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert.
Im Folgenden erklären wir, welche Systeme wir prüfen, welche Prüfintervalle gelten und wie die Funktionsprüfung und Dokumentation ablaufen.
Welche Leckanzeigesysteme prüfen wir?
Leckanzeigesysteme unterscheiden sich nach ihrem Aufbau und dem verwendeten Überwachungsprinzip. Wir prüfen ausgewählte druck- und flüssigkeitsbasierte Leckanzeiger, Leckagesonden an Tanks und Behältern, sowie Alarm- und Fernmeldeeinrichtungen.
Diese Systeme überwachen den Zwischenraum doppelwandiger Behälter mit einem festgelegten Unterdruck. Anhand eines mechanischen Manometers lässt dich der aktuelle Unterdruck ablesen. Im Fall einer Leckage lässt sich die Druckabweichung am Vakuum Manometer ablesen.
Wie oft müssen Leckanzeiger geprüft werden?
Die Prüfintervalle richten sich nach dem eingebauten Leckanzeigesystem. Maßgeblich sind insbesondere die Herstellerunterlagen, die Zulassung oder Bauartgenehmigung sowie die anwendbaren technischen Regeln. Bei vielen Systemen ist eine jährliche Funktionsprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person vorgesehen.
Unabhängig davon müssen Betreiber die Betriebsbereitschaft regelmäßig kontrollieren. Dazu gehören je nach System die Kontrolle der Betriebsanzeige, des Drucks oder Flüssigkeitsstands sowie die Prüfung auf sichtbare Beschädigungen und Alarmmeldungen.
Kürzere Kontroll- oder Prüfintervalle können insbesondere nach Störungen, wiederkehrenden Alarmmeldungen, Änderungen an der Anlage oder bereits festgestellten Mängeln erforderlich sein.
Unsere Empfehlung
Die laufende Betreiberkontrolle ersetzt eine vorgeschriebene Funktionsprüfung nicht.
Wartung und Mängelbeseitigung
Wird bei der Prüfung des Leckanzeigers ein Mangel festgestellt, kann dieser in den meisten Fällen direkt behoben werden. Von unserem Tätigkeitsbereich abgedeckte Instandsetzungsarbeiten können direkt vor Ort durchgeführt werden.
Anschließend prüfen wir erneut die Funktionsfähigkeit und dokumentieren den festgestellten Mangel, die ausgeführte Instandsetzung und das abschließende Prüfergebnis. So kann ein zusätzlicher Termin für die Wiederholungsprüfung vermieden werden.
Dokumentation der Prüfung
Nach Abschluss erhalten Sie einen digitalen Prüfbericht mit eindeutiger Zuordnung zum Leckanzeigesystem. Dokumentiert werden der Prüfumfang, relevante Mess- und Funktionsergebnisse, festgestellte Mängel sowie die abschließende Bewertung der Betriebsbereitschaft.
Werden Mängel direkt behoben, halten wir auch den Ausgangszustand, die ausgeführte Instandsetzung und das Ergebnis der erneuten Funktionsprüfung fest. So erhalten Betreiber einen nachvollziehbaren Nachweis über Zustand, Maßnahmen und Prüfergebnis.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten einer Leckanzeigerprüfung hängen vom jeweiligen System und dem erforderlichen Prüfaufwand ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit transparentem Leistungsumfang.
Mehrere Prüfungen lassen sich häufig wirtschaftlich bündeln, beispielsweise mit der Prüfung von Grenzwertgebern, einer Tankinspektion oder weiteren technischen Prüfleistungen. Durch unsere bundesweite Tourenplanung können auch mehrere Anlagen oder Standorte berücksichtigt werden.
Sie erhalten ein individuelles Angebot mit transparentem Leistungsumfang und abgestimmtem Paketpreis.
