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Prüfung von Grenzwertgebern und Überfüllsicherungen

Lesezeit: 6 Minuten

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Grenzwertgeberprüfung im Überblick

Grenzwertgeber und Überfüllsicherungen sollen verhindern, dass Tanks und Behälter beim Befüllen überlaufen. Damit sie im entscheidenden Moment zuverlässig reagieren, müssen sie regelmäßig kontrolliert, gewartet und geprüft werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Überfüllsicherung erforderlich ist, wie die Funktionsprüfung abläuft, welche Prüfvorgaben gelten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. 

Als Fachbetrieb nach § 62 AwSV führen wir diese Wartungs- und Funktionsprüfungen durch und beraten Sie gerne.

Wann ist eine Prüfung erforderlich?

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet Betreiber, die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren. Wann eine vollständige Funktionsprüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem eingebauten System sowie den geltenden Hersteller- und Zulassungsvorgaben. Maßgeblich sind zudem die Vorgaben aus den Technischen Regeln und mögliche behördliche Vorgaben.
Eine Funktionsprüfung ist insbesondere erforderlich, wenn:
Das vom Hersteller oder der Zulassung festgelegte Intervall erreicht ist
Ein Austausch oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden
Funktionsstörungen oder Fehlermeldungen vorliegen
Die zuständige Behörde eine Prüfung anordnet

Diese Arbeiten müssen durch einen zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Zertifizierung muss die betreffende Anlage und Tätigkeit abdecken.
Kontrolleinheit einer Überfüllsicherung mit Prüfplakette.

Wie oft müssen Grenzwertgeber geprüft werden?

Die Prüfintervalle für Grenzwertgeber und Überfüllsicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend sind Art und Volumen der Tankanlage sowie die geltenden Hersteller-, Zulassungs- und Systemvorgaben. Zur Erfüllung der Kontrollpflicht nach AwSV empfehlen wir eine dokumentierte Sichtkontrolle mindestens einmal pro Woche. So können Betreiber sichtbare Beschädigungen, Verschmutzungen und Fehlermeldungen frühzeitig erkennen.

Zusätzlich empfehlen wir eine jährliche Funktionsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Dabei wird die tatsächliche Funktion der Überfüllsicherung geprüft und dokumentiert. Das reduziert das Risiko von Überfüllungen, Umweltschäden und hohen Folgekosten. Gleichzeitig unterstützt die Prüfung Betreiber dabei, dem Besorgnisgrundsatz nach § 62 WHG im laufenden Anlagenbetrieb nachzukommen.

Durchführung und Dokumentation der Grenzwertgeberprüfung

Die Funktionsprüfung erfolgt nach den Vorgaben des Herstellers und den technischen Nachweisen des eingebauten Systems. Dabei wird kontrolliert, ob der Grenzwertgeber den festgelegten Grenzstand erkennt und wie vorgesehen reagiert.

Verbautes System erfassen

Anhand der Daten des verbauten Systems und der Unterlagen lässt sich Art und Umfang der Prüfung feststellen.

Ausbau und Einstellung

Die Überfüllsicherung und Dichtungen werden demontiert und auf Schäden geprüft. Das Einstellmaß wird kontrolliert und bei Bedarf korrigiert. 

Sensor und Signalübertragung

Der Grenzstand wird nach den Vorgaben simuliert. Mit speziellen Messgeräten wird die Reaktion und die Signalweiterleitung geprüft.

Abschaltung und Alarm testen

Je nach Bauart wird kontrolliert, ob der Befüllvorgang automatisch unterbrochen oder die entsprechende Warnung ausgelöst wird.

Ergebnis dokumentieren

Das Prüfergebnis und der durchgeführte Prüfumfang  werden nachvollziehbar im Prüfbericht festgehalten.

Geprüfter Grenzwertgeber mit Prüfplakette

Was kostet eine Grenzwertgeberprüfung?

Die Kosten richten sich nach dem vorhandenen System und dem erforderlichen Prüfaufwand. Entscheidend sind insbesondere Art und Anzahl der Grenzwertgeber oder Überfüllsicherungen, Hersteller und Bauart sowie die Komplexität.

Zusätzliche Wartungsarbeiten, Ersatzteile sowie die Prüfung angeschlossener Alarm- oder Fernmeldeeinrichtungen werden bei Bedarf im Angebot berücksichtigt.

Mehrere Prüfungen lassen sich häufig wirtschaftlich kombinieren. Wir können die Funktionsprüfung gemeinsam mit Wartungsarbeiten, Tankinspektionen, DGUV-Prüfungen und weiteren gefahrstofftechnischen Prüfungen in Ihrem Betrieb durchführen. Auch mehrere Anlagen oder Standorte können im Rahmen unserer bundesweiten Tourenplanung gebündelt werden.

So reduzieren Sie den organisatorischen Aufwand, vermeiden mehrere Einzeltermine und können Anfahrtskosten sparen. Sie erhalten ein individuelles Angebot mit transparentem Leistungsumfang und einem abgestimmten Paketpreis.

Häufig gestellte Fragen – (FAQ)

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